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AGB's
 

§ 1 Vertragsabschluß

(1) Der Auftragnehmer ist an sein Angebot 2 Wochen gebunden.


(2) Grundsätzlich bieten wir unsere Leistungen nur unter Zugrundelegung der VOB an.
Die VOB wird dem Kunden auf Verlangen zur Einsicht überlassen.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages sind die im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen.

(2) Mit Abschluss des Vertrages gestattet es der Auftraggeber das fertige Produkt zu Werbezwecken im Internet zu veröffentlichen.

(3) Mit Abschluss des Vertrages gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer - für die Dauer von mind. 12 Monaten und längstens 36 Monaten - eine Werbetafel gut sichtbar an das fertige Produkt anzubringen. Diese darf vom Auftraggeber nicht vor Ablauf der Frist entfernt werden und ist an den Auftragnehmer zurück zu geben.

(4) Der Vertragspartner versichert, dass die Übergabe der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten an uns keine Bestimmungen des Datenschutzrechtes verletzt.

Die entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt allein dem Vertragspartner.

(5) Der Auftraggeber(nachfolgend AG genannt) stellt Wasser- und Stromanschluss in maximal 50m Entfernung zur Arbeitsstelle. Ist dies nicht der Fall stellt der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) geeignete Behältnisse und Stromerzeuger für eine Gebühr von 30,00 € pro Kalendertag ab Bereitstellung bis Bauende bzw. bis Bereitstellung durch AG.


§ 3 Haftung- und Gewährleistung

(1) gemäß VOB/B. Ist im Angebot eine andere Frist vorgesehen, gilt diese mit Annahme des Angebotes als vereinbart.

(2) Abnahme ist gem. §12 VOB/B mit Beendigung der Bauleistung beantragt.

(3) Wird vom AG keine Abnahme beantragt gilt Abnahme als mängelfrei nach 2 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten nach schriftlicher Mitteilung gem. VOB/B § 12 Absatz 5; bzw. sofortige mängelfreie Abnahme nach erster Nutzung durch AG gilt als vereinbart.


§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Bei Verlangen einer Angebotserstellung und bei Nichterteilung des Auftrages behalten wir uns die Erbehung einer Angebotsbearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Angebot vor.

(2) Zahlungsmodalitäten bei Angebotsannahme gem. VOB/B

(3) Wenn der Auftragnehmer das Material stellt, sind bei Auftragsbeginn 50% der Angebotssumme als Abschlagszahlung an den Auftragnehmer zu leisten.

(4) Für Arbeiten im Stundenlohn wird ein Stundensatz von 39,85 € netto vereinbart.

(5) Nach §16.1 VOB/B vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer wöchentliche Abschlagszahlungen in Höhe von 90% der erbrachten Leistung.
Leistet der AG diese nicht, ist der AN zur Unterberchung der Arbeiten ohne vorherige schriftliche Mitteilung berechtigt.

(6) Sicherheitsleistungen werden nicht Vertragsbestandteil.



§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

(1) gem. VOB/B


§ 6 Abschlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.
Unwirksame Bestimmungen sind dergestalt anzupassen, dass der ihnen zugrundeliegende Zweck erhalten bleibt.

(2) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Der auftragsaufnehmende Außendienstmitarbeiter ist nicht befugt, im Namen des Auftragnehmers rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

(3.1) Alle nicht dem Angebot zugrundeliegenden Leistungen werden von uns benachtragt bzw. gesondert zur Vergütung aufgefordert.

(3.2) Diese Arbeiten werden von uns insgesamt nach VOB behandelt.

 

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